Habilitationen und außerplanmäßige Professuren
Verfahrensordnungen und Richtlinien
Sie möchten Ihr Habilitationsverfahren eröffnen oder beantragen die Ernennung zum Außerplanmäßigen Professor?
Hierfür steht Ihnen ab sofort unser Habilitations-Portal zur Verfügung, über das Sie bitte ab sofort ausschließlich die benötigten Unterlagen einreichen. Die Anmeldung im Habilitations-Portal erfolgt über Ihre IDM-Kennung.
IDM-Kennung - Beantragung, Servicetheke
Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Erlangen beschäftigt sind, haben ebenfalls Anspruch auf eine IDM-Kennung und müssen diese ggf. am Rechenzentrum der FAU beantragen.
Habilitation
Rechtliche Rahmenbedingungen für das Habilitationsverfahren:
Informationen zum Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät:
- Bewertungsbogen-Lehre
- Mitglieder der Kommission für wissenschaftlichen Nachwuchs (Habilitationskommission)
Informationen zum Zertifikat Hochschullehre:
Umhabilitation
Unterlagen zur Umhabilitation:
Außerplanmäßige Professur
Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer (anrechenbar sind nur Semester in denen eine Lehrtätigkeit von mindestens 2 SWS erbracht wurde) kann der Präsident den Privatdozenten zum außerplanmäßigen Professor (Art. 29 BayHSchPG) bestellen. Die Lehre sollte zudem überwiegend an der FAU erbracht worden sein.
Die Sechsjahresfrist kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen auf bis zu vier Jahre abgekürzt werden. Diese Voraussetzung wurde durch Beschluss der erweiterten Hochschulleitung (EUL) insoweit definiert, als nur ein externer Ruf ein derartiges verkürztes Verfahren rechtfertigt. Darüber hinaus muss das Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen durch entsprechende Gutachten eingehend begründet werden.
Weitere Erläuterungen finden Sie in den Richtlinien der Fakultät.