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Habilitationen und außerplanmäßige Professuren

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Habilitationen und außerplanmäßige Professuren

Verfahrensordnungen und Richtlinien

Heidi Kurth

Medizinische Fakultät

  • Telefon: +49913185-22263
  • E-Mail: heidi.kurth@fau.de

Dr. Anja Goldmann

Forschungsreferentin
Medizinische Fakultät

  • Telefon: +49913185-23836
  • E-Mail: anja.goldmann@fau.de

Weitere Informationen

  • Weitere Verfahrensordnungen der MedFak
  • Bayerisches Hochschulpersonalgesetz
  • Bayerisches Hochschulgesetz

Sie möchten Ihr Habilitationsverfahren eröffnen oder beantragen die Ernennung zum Außerplanmäßigen Professor?

Hierfür steht Ihnen ab sofort unser Habilitations-Portal zur Verfügung, über das Sie bitte ab sofort ausschließlich die benötigten Unterlagen einreichen. Die Anmeldung im Habilitations-Portal erfolgt über Ihre IDM-Kennung.

IDM-Kennung - Beantragung, Servicetheke

Als Wissenschaftlerin bzw. Wissenschaftler mit einem Beschäftigungsverhältnis an der FAU verwenden Sie dazu Ihre IDM/SSO-Kennung.

Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler, die am Universitätsklinikum Erlangen beschäftigt sind, haben ebenfalls Anspruch auf eine IDM-Kennung und müssen diese ggf. am Rechenzentrum der FAU beantragen.

Habilitation

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Habilitationsverfahren:

  • FAU-Habilitationsordnung
  • Richtlinien Habilitation_02_2021-HaPo

Informationen zum Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät:

  • Bewertungsbogen-Lehre
  • Mitglieder der Kommission für wissenschaftlichen Nachwuchs (Habilitationskommission)

Informationen zum Zertifikat Hochschullehre:

  • FBZHL Zertifikatsprogramm
  • FBZHL fakultätsspezifische Angebote

Umhabilitation

Unterlagen zur Umhabilitation:

  • Umhabilitation-Verfahren-Unterlagen

Außerplanmäßige Professur

Nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit als Hochschullehrer (anrechenbar sind nur Semester in denen eine Lehrtätigkeit von mindestens 2 SWS erbracht wurde) kann der Präsident den Privatdozenten zum außerplanmäßigen Professor (Art. 29 BayHSchPG) bestellen. Die Lehre sollte zudem überwiegend an der FAU erbracht worden sein.

Die Sechsjahresfrist kann in Ausnahmefällen bei Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen auf bis zu vier Jahre abgekürzt werden. Diese Voraussetzung wurde durch Beschluss der erweiterten Hochschulleitung (EUL) insoweit definiert, als nur ein externer Ruf ein derartiges verkürztes Verfahren rechtfertigt. Darüber hinaus muss das Vorliegen außergewöhnlicher wissenschaftlicher Leistungen durch entsprechende Gutachten eingehend begründet werden.

Weitere Erläuterungen finden Sie in den Richtlinien der Fakultät.

Medizinische Fakultät – Richtlinien apl. Prof.

Medizinische Fakultät – Unterlagen_apl.Prof.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Medizinische Fakultät

Krankenhausstraße 12
91054 Erlangen
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