FAQ zur Antragstellung
Sie möchten einen Förderantrag stellen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Passendes Förderprogramm finden
Wer hilft mir, ein passendes Förderprogramm zu identifizieren, und wer kann mich zur Antragstellung beraten?
Prof. Dr. Katrin Schiebel berät junge und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu Fördermöglichkeiten und begleitet sie bei der Antragstellung. Bei EU-Projekten empfiehlt es sich zusätzlich, frühzeitig Kontakt mit dem Referat F1 der FAU (Kontakt: Ulrike Hoffmann, Franzika Müller) aufzunehmen.
Antrag konzipieren
Ich habe mit dem gewählten Förderprogramm noch wenig Erfahrung. Kann mich jemand bei der Entwicklung des Projektplans unterstützen?
Je nach Programm und Kapazitäten steht Ihnen Prof. Dr. Katrin Schiebel zur Seite.
Können die Universität bzw. die Fakultät mich auch finanziell bei der Ausarbeitung eines Antrags unterstützen?
Ausschließlich bei strategischen Verbünden und Projekten können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung bei der Fakultät bzw. der FAU beantragen. Informationen dazu erhalten Sie bei Prof. Dr. Katrin Schiebel.
Ich suche noch Kooperationspartner für meinen Antrag. Gibt es dafür Unterstützungsmöglichkeiten?
Verschiedene regionale, nationale und europäische Netzwerke unterstützen Forschende bei der Suche nach Kooperationspartnern (einschließlich kleine und mittelständische Unternehmen). Sprechen Sie Prof. Dr. Katrin Schiebel an, wenn Sie auf der Suche nach Kontakten für Ihr Projekt sind.
Kann ich Hilfe bei der Budgetkalkulation erhalten?
Wissenschaftler des Universitätsklinikums Erlangen können sich an die Fachabteilung Fe (Forschungsfinanzierung) wenden. Auch die Abteilung an der FAU stellt wichtige Informationen bereit.
Antrag schreiben
Gibt es Textbausteine für die Darstellung der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen?
Existiert eine Liste mit offiziellen englischen Übersetzungen der Einrichtungen der FAU und des Universitätsklinikums Erlangen und anderer häufig verwendeter Begriffe?
Was ist ein Letter of Intent, und wie formuliere ich ihn?
Kann mein Antrag im Dekanat gegengelesen und auf Plausibilität überprüft werden?
Abgabe vorbereiten
Wer muss beziehungsweise darf meinen Antrag unterschreiben?
Üblicherweise ist in der Ausschreibung festgelegt, wer antragsberechtigt ist (FAU, Universitätsklinikum, Lehrstuhl, Forschergruppen, Forschende, etc.).
Verbundprojekte, wie z. B. Forschergruppen, Transregios oder SFB, Forschungsgroßgeräte sowie Förderungen, die eine Nachhaltigkeitszusage der Fakultät benötigen (z. B. Heisenbergprogramm, Stiftungsprofessur, Graduiertenschule, Max-Eder-Programm u.ä.), müssen vor der Antragstellung in der Forschungskommission vorgestellt werden. Sofern die Forschungskommission die Antragstellung inhaltlich unterstützt und eine finanzielle Unterstützung durch die Fakultät zugesagt werden soll, ist auch eine Vorstellung in der Finanz- (Finanzzusage) bzw. LEP-Kommission (Professur) notwendig. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Dekan bzw. die Kommissionsvorsitzenden sowie Prof. Dr. Katrin Schiebel.
Achtung: Systemrelevante Einrichtungen / Verbundprojekte ab 2 Mio. Euro und Großgeräte ab 1 Mio. Euro FAU-Anteil müssen vom Senat der FAU beschlossen werden, bevor der Antrag eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass die Fakultätsgremien nur während der Vorlesungszeit tagen (zwei- bis dreimal) und Anträge ab 1 Mio. Euro zuerst die Fakultätsgremien durchlaufen müssen, bevor sie im Senat der FAU behandelt werden können. Hierfür ist eine großzügige Terminplanung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie von Prof. Dr. Katrin Schiebel oder Dr. Stefan Thomas.
Bestimmte Anträge (z. B.: ERC, BayIntAn) müssen laut Ausschreibung oder wegen interner Regelungen von der ZUV gegengezeichnet werden. Die jeweilige Kontaktperson nennt Ihnen Prof. Dr. Katrin Schiebel .
Ich benötige für meinen Antrag ein Unterstützungsschreiben der Universitätsleitung, des Dekans oder der Fakultät. Wen kann ich ansprechen?
Die Fördereinrichtung fordert für den Antrag ein Kooperationsabkommen mit meinem internationalen Partner. An wen kann ich mich wenden?
Bitte lesen Sie dazu den Leitfaden zu internationalen Kooperationsverträgen.