FAQ zur Antragstellung
Sie möchten einen Förderantrag stellen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
Passendes Förderprogramm finden
Bei EU-Projekten empfiehlt es sich zusätzlich, frühzeitig Kontakt mit dem Referat F1 der FAU aufzunehmen.
Antrag konzipieren
Ausschließlich bei strategischen Verbünden und Projekten können Sie in bestimmten Fällen Unterstützung bei der Fakultät bzw. der FAU beantragen.
Verschiedene regionale, nationale und europäische Netzwerke unterstützen Forschende bei der Suche nach Kooperationspartnern (einschließlich kleine und mittelständische Unternehmen).
Wissenschaftler des Universitätsklinikums Erlangen können sich an die Fachabteilung Fe (Forschungsfinanzierung) wenden. Auch die Abteilung an der FAU stellt wichtige Informationen bereit.
Antrag schreiben
Abgabe vorbereiten
Üblicherweise ist in der Ausschreibung festgelegt, wer antragsberechtigt ist (FAU, Universitätsklinikum, Lehrstuhl, Forschergruppen, Forschende, etc.).
Verbundprojekte, wie z. B. Forschergruppen, Transregios oder SFB, Forschungsgroßgeräte sowie Förderungen, die eine Nachhaltigkeitszusage der Fakultät benötigen (z. B. Heisenbergprogramm, Stiftungsprofessur, Graduiertenschule, Max-Eder-Programm u.ä.), müssen vor der Antragstellung in der Forschungskommission vorgestellt werden. Sofern die Forschungskommission die Antragstellung inhaltlich unterstützt und eine finanzielle Unterstützung durch die Fakultät zugesagt werden soll, ist auch eine Vorstellung in der Finanz- (Finanzzusage) bzw. LEP-Kommission (Professur) notwendig. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Dekan bzw. die Kommissionsvorsitzenden.
Achtung: Systemrelevante Einrichtungen / Verbundprojekte ab 2 Mio. Euro und Großgeräte ab 1 Mio. Euro FAU-Anteil müssen vom Senat der FAU beschlossen werden, bevor der Antrag eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass die Fakultätsgremien nur während der Vorlesungszeit tagen (zwei- bis dreimal) und Anträge ab 1 Mio. Euro zuerst die Fakultätsgremien durchlaufen müssen, bevor sie im Senat der FAU behandelt werden können. Hierfür ist eine großzügige Terminplanung notwendig.
Bitte lesen Sie dazu den Leitfaden zu internationalen Kooperationsverträgen.