Im Studium
Was bedeutet studieren?
- In Lehrveranstaltungen neue fachliche Kenntnisse zu erfahren,
- sich mit diesen Informationen anhand unterschiedlicher Quellen selbständig auseinanderzusetzen,
- eine Lerngruppe mit 2–3 Kommilitoninnen und Kommilitonen zu gründen, um den Unterrichtsstoff gemeinsam zu wiederholen,
- die erworbenen Kenntnisse in Seminaren, Praktika und der Masterarbeit einzubringen bzw. umzusetzen,
- für jede Prüfung eine Zeitplanung zu erstellen und bei Bedarf anzupassen,
- die „Spielregeln“ (z. B. Studien- und Prüfungsordnung) zu kennen und einzuhalten,
- sich bei Unsicherheiten rechtzeitig beraten zu lassen.
Praktika können bei allen Unternehmungen der Gesundheitsversorgung im In- und Ausland absolviert werden. In Summe sind 450 Arbeitsstunden zu erbringen. Es ist möglich, diese entweder am Stück oder in Teilen zu absolvieren. Werkstudentenstellen in einschlägigen Unternehmen werden ebenfalls als Praktikumsleistung anerkannt.
Zur Anerkennung legen Sie Ihr Praktikumszeugnis bzw. die Praktikumsbescheinigung und den Praktikumsbericht der Studiengangkoordination vor.
Das Praktikumszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Praktikumsgebers (z. B. Unternehmen, Betrieb, Organisation, Praxis)
- Name des Vorgesetzten oder der zuständigen Abteilung des Praktikanten
- Die Arbeitszeit des Praktikanten
- Die Dauer des Praktikums
Der Praktikumsbericht muss folgende Angaben enthalten:
- Darstellung der Tätigkeiten
- Umfang: 1 – 2 Seiten
- Name des Praktikanten auf allen Seiten
Stellt der Praktikumsgeber kein Zeugnis aus, müssen diese Angaben auf dem folgenden Formblatt dokumentiert und bescheinigt werden.
- Mitteilung über die Vergabe einer Masterarbeit
- Beispiel für den Aufbau einer Masterarbeit
Nachdem Sie alle Leistungen des Masterstudiums erfolgreich absolviert haben, können Sie Ihr Zeugnis beim Prüfungsamt beantragen.
Berücksichtigung von Zusatzmodulen
Sollten Sie Zusatzmodule belegt haben und möchten Module durch diese austauschen, müssen Sie das „Formular Wahl der Module für Zeugnis“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:
„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Formular Wahl der Module für Zeugnis“.
Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses
Damit Ihnen Ihr Zeugnis ausgestellt werden kann, müssen Sie den „Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:
„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses“.
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