Im Studium
Was bedeutet studieren?
- In Lehrveranstaltungen neue fachliche Kenntnisse zu erfahren,
- sich mit diesen Informationen anhand unterschiedlicher Quellen selbständig auseinanderzusetzen,
- mit 2 – 3 Kommilitoninnen und Kommilitonen eine Lerngruppe zu gründen und den Unterrichtsstoff gemeinsam zu wiederholen,
- die erworbenen Kenntnisse in Seminaren, Praktika und der Masterarbeit einzubringen bzw. umzusetzen,
- eine Zeitplanung für jede Prüfung zu erstellen und gegebenenfalls zu korrigieren,
- die „Spielregeln“ (z. B. Studien- und Prüfungsordnung) zu kennen und einzuhalten,
- sich bei Unsicherheit beraten zu lassen.
Praktika können bei allen Unternehmungen der Gesundheitsversorgung im In- und Ausland abgeleistet werden.
Zur Anerkennung legen Sie Ihr Praktikumszeugnis bitte beim Koordinator Medical Process Management vor. Aus dem Praktikumszeugnis müssen Name und Adresse des Praktikumsgebers (z.B. Unternehmen, Betrieb, Organisation, Praxis), Name des Vorgesetzten oder der Abteilung des Praktikanten, die Arbeitszeit des Praktikanten und die Dauer des Praktikums hervorgehen. Stellt der Praktikumsgeber kein Zeugnis aus, müssen die o.g. Angaben auf einem Formblatt dokumentiert und bescheinigt werden, das der Koordinator Medical Process Management herausgibt. Der Koordinator Medical Process Management meldet das Praktikum nach Anerkennung an das Prüfungsamt. Für die Anerkennung maßgeblich sind das Praktikumszeugnis bzw. die Praktikumsbescheinigung und der Praktikumsbericht.
- Mitteilung über die Vergabe einer Masterarbeit
- Beispiel für den Aufbau einer Masterarbeit
Nachdem Sie alle Leistungen des Masterstudiums erfolgreich absolviert haben, können Sie Ihr Zeugnis beim Prüfungsamt beantragen.
Berücksichtigung von Zusatzmodulen
Sollten Sie Zusatzmodule belegt haben und möchten Module durch diese austauschen, müssen Sie das „Formular Wahl der Module für Zeugnis“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:
„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Formular Wahl der Module für Zeugnis“.
Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses
Damit Ihnen Ihr Zeugnis ausgestellt werden kann, müssen Sie den „Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:
„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses“.