Im Studium

  • In Lehrveranstaltungen neue fachliche Kenntnisse zu erfahren,
  • sich mit diesen Informationen anhand unterschiedlicher Quellen selbständig auseinanderzusetzen,
  • eine Lerngruppe mit 2–3 Kommilitoninnen und Kommilitonen zu gründen, um den Unterrichtsstoff gemeinsam zu wiederholen,
  • die erworbenen Kenntnisse in Seminaren, Praktika und der Masterarbeit einzubringen bzw. umzusetzen,
  • für jede Prüfung eine Zeitplanung zu erstellen und bei Bedarf anzupassen,
  • die „Spielregeln“ (z. B. Studien- und Prüfungsordnung) zu kennen und einzuhalten,
  • sich bei Unsicherheiten rechtzeitig beraten zu lassen.

Praktika können bei allen Unternehmungen der Gesundheitsversorgung im In- und Ausland absolviert werden. In Summe sind 450 Arbeitsstunden zu erbringen. Es ist möglich, diese entweder am Stück oder in Teilen zu absolvieren. Werkstudentenstellen in einschlägigen Unternehmen werden ebenfalls als Praktikumsleistung anerkannt.
Zur Anerkennung legen Sie Ihr Praktikumszeugnis bzw. die Praktikumsbescheinigung und den Praktikumsbericht der Studiengangkoordination vor.

Das Praktikumszeugnis muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Praktikumsgebers (z. B. Unternehmen, Betrieb, Organisation, Praxis)
  • Name des Vorgesetzten oder der zuständigen Abteilung des Praktikanten
  • Die Arbeitszeit des Praktikanten
  • Die Dauer des Praktikums

Der Praktikumsbericht muss folgende Angaben enthalten:

  • Darstellung der Tätigkeiten
  • Umfang: 1 – 2 Seiten
  • Name des Praktikanten auf allen Seiten

Stellt der Praktikumsgeber kein Zeugnis aus, müssen diese Angaben auf dem folgenden Formblatt dokumentiert und bescheinigt werden.

Formblatt Praktikumsbescheinigung MPM

Nachdem Sie alle Leistungen des Masterstudiums erfolgreich absolviert haben, können Sie Ihr Zeugnis beim Prüfungsamt beantragen.

Berücksichtigung von Zusatzmodulen

Sollten Sie Zusatzmodule belegt haben und möchten Module durch diese austauschen, müssen Sie das „Formular Wahl der Module für Zeugnis“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:

„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Formular Wahl der Module für Zeugnis“.

Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses

Damit Ihnen Ihr Zeugnis ausgestellt werden kann, müssen Sie den „Antrag zur Ausstellung des Zeugnisses“ beim Prüfungsamt einreichen. Dieses finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts der Medizinischen Fakultät unter dem Reiter:

„Hinweise und Formulare“
–> „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“
–> „Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses“.

Die Klausuren finden im Wintersemester in der Regel von Ende Januar bis Ende Februar statt. Im Sommersemester liegen die Prüfungstermine üblicherweise im Juli.

Nachhol- und Wiederholungsprüfungen werden meist im jeweils folgenden Semester angeboten. Für Prüfungen aus dem Wintersemester finden diese in der Regel Ende September statt, für Prüfungen aus dem Sommersemester meist Ende März.

Die voraussichtlichen Prüfungstermine werden üblicherweise zu Beginn des jeweiligen Semesters bekannt gegeben. Änderungen des Prüfungstags, der Uhrzeit oder des Prüfungsorts können dennoch erforderlich sein. Die Studierenden werden darüber rechtzeitig informiert.

Die Verwaltung der Prüfungen erfolgt über die Internetplattform campo.fau.de. Dort müssen sich die Studierenden innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums selbstständig zu den Prüfungen anmelden. Die Prüfungsanmeldung ist in der Regel etwa fünf bis sieben Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Auch die Prüfungsergebnisse können später über Campo eingesehen werden.

Bitte beachten Sie unbedingt die in Campo angegebenen Anmeldefristen. Eine nachträgliche Anmeldung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ein Rücktritt von einem angemeldeten Erstversuch ist ohne Angabe von Gründen bis zum Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstag möglich. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Danach ist ein Rücktritt nur aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund, beispielsweise wegen Krankheit, möglich. In diesem Fall muss die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich mitgeteilt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Bei einem krankheitsbedingten Abbruch nach Beginn der Prüfung ist unverzüglich ein vertrauensärztliches Attest vorzulegen.

Wichtig wäre eventuell noch ein kurzer Hinweis: Für Wiederholungsprüfungen können abweichende Rücktrittsregelungen gelten. Maßgeblich sind die jeweils gültige Prüfungsordnung und die Angaben in Campo.