Allgemeine Hinweise
Praktisches Jahr von A-Z
Das Ableisten der PJ-Tertiale (Teiltertiale) im Ausland ist nur an den Einrichtungen möglich, welche vom Prüfungsamt der FAU anerkennt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung Ihrer PJ-Ausbildungsabschnitte aus dem Ausland an Frau Hoffmann im Prüfungsamt der FAU. Informationen zum PJ im Ausland sind auf den Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten zusammengefasst. Besuchen Sie auch die Seite International studieren.
Die Evaluation ist anonym! Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit dafür, länger wird das Ausfüllen des Fragebogens nicht dauern.
Die Studierenden der FAU in einer besonderen Lebenssituation können online einen PJ-Härtefallantrag einreichen. Die Gründe für die Härtefallanerkennung sind:
- chronische Erkrankung / Behinderung,
- Betreuung eigener minderjährigen Kinder,
- anerkannter Ortswunsch,
- Nicht-Bestehen des 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
„Dem Härtefallantrag (auf Anerkennung eines Ortswunsches) soll nur stattgegeben werden, wenn die Ableistung der PJ-Ausbildung an einem anderen Ausbildungsort unter Anlegung eines strengen Maßstabes mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Hierbei kommen insbesondere gesundheitliche, besondere soziale und familiäre Umstände des Bewerbers in Betracht.“ Nicht berücksichtigt werden können hier persönliche Gründe, wie z. B. eine Vereinbarung mit dem Doktorvater zur Dissertation, eine Vereinbarung mit einer Klinik, bei der man bereits als Tutor gearbeitet hat, eine berufliche Verpflichtung (Studentenjob in der Nähe eines Lehrkrankenhauses), Mitarbeit in der elterlichen Praxis, etc. Gründe für einen Härtefallantrag müssen in schriftlicher Form gegebenenfalls zusammen mit Belegen/schriftlichen Nachweisen im Studiendekanat abgegeben werden. Je nach Fall sind das:
- gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Nachweis Schwerbehinderung
- gegebenenfalls Nachweise für anerkannten Ortswunsch (z. B. Bescheinigung des Hausarztes über Pflege von nahen Verwandten und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als zwei Monate ist).
| Amberg | Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach |
| Ansbach | Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach |
| Bamberg | Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg |
| Bayreuth | Stadt Bayreuth und Landkreis Bayreuth |
| Erlangen | Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt |
| Forchhei | Stadt Forchheim und Landkreis Forchheim |
| Fürth | Stadt Fürth und Landkreis Fürth |
| Hof | Stadt Hof und Landkreis Hof |
| Neumarkt | Stadt Neumarkt und Landkreis Neumarkt |
| Nürnberg | Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land |
| Rummelsberg | Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land |
| Schwabach | Stadt Schwabach und Landkreis Roth |
Die ÄAppO schreibt PJ-Logbücher verbindlich vor. In einem PJ-Logbuch werden die Lehrinhalte für die jeweiligen Fachgebiete zusammen gefasst. Das PJ-Logbuch dient der Dokumentation des Lehr- und Lernerfolges. Dabei sollen die Studierenden insbesondere:
- das eigene Handeln reflektieren
- den persönlichen Lernfortschritt überprüfen
- den geforderten Lehrbedarf und das individuelle Lernbedürfnis identifizieren
- den Erwerb und Besitz von Kompetenzen dokumentieren
Wer das PJ, auch an einer anderen als der Heimatuniversität, absolviert, behält den Studierendenstatus der FAU bei, d. h. die Veranstaltungen, die für die Studierende im PJ an den Einrichtungen der FAU bzw. des Universitätsklinikums Erlangen angeboten werden, können belegt werden. Unverändert gelten auch die übrigen mit dem Studierendenstatus verknüpften Rechte und Pflichten (Rückmeldung, Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung).
- Ein Ausbildungstag mit planmäßig 4 Stunden gilt als 0,5 Fehltag;
- ein Ausbildungstag mit planmäßig 6 Stunden gilt als 0,75 Fehltag;
- ein Ausbildungstag mit planmäßig 8 Stunden gilt als 1 Fehltag.
Vorrangig werden die Ausbildungsplätze an die Studierenden der FAU vergeben. Die Vergabe der Ausbildungsplätze an externe Studierende erfolgt nach Beendigung der Vergabe der Ausbildungsplätze an die Studierenden der FAU, soweit freie Plätze vorhanden sind, wie es die ÄAppO vorgibt. Dies gilt sowohl für die Pflichtfächer Innere Medizin und Chirurgie als auch für die Wahlfächer.
Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen:
- Lokale Phase
Nach erfolgreicher Anmeldung wird den internen Bewerbern jeweils ein individueller Termin für die PJ-Platzbuchung zugelost. Mit Erreichen dieses Zeitpunktes erhalten diese Bewerber den Zugriff auf ein Online-Tool zur Buchung der dann noch verfügbaren Ausbildungsplätze am Universitätsklinikum Erlangen und den Akademischen Lehrkrankenhäusern der FAU.
- Nationale Phase
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens an der Heimatuniversität verfügen alle Studierenden über eine definitive Zusage hinsichtlich eines Ausbildungsplatzes in allen vorgeschriebenen Tertialen im PJ an der Heimatuniversität. Die noch frei zur Verfügung stehenden PJ-Ausbildungsplätze werden für die externen Bewerber zur Buchung freigegeben. Das Vorgehen ist identisch mit dem der lokalen PJ-Platzvergabe.
Nach erfolgter Buchung der PJ-Ausbildungsplätze erhalten die Studierenden eine Bestätigungs-E-Mail.
Bis zu fünf Wochen vor dem Beginn von einem Tertial können die PJ-Plätze im PJ-Portal umgebucht werden, die Auslands- und die externen Inlandstertiale dort eingetragen werden. Nach Ablauf von dieser Frist können keine PJ-Platzänderungen mehr vorgenommen werden. Der Weggang von einem einmal zugeteilten Platz nach der o.g. Frist und vor Beginn des Ausbildungsabschnittes ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der beteiligten Kliniken möglich.