Im Studium
Studienabschnitte und Prüfungen
Nach der aktuellen Approbationsordnung für Ärzte gliedert sich das Studium der Medizin in einen zweijährigen vorklinischen und einen dreijährigen klinischen Teil sowie das Praktische Jahr (PJ, 48 Wochen). Nach jedem dieser Abschnitte findet eine Prüfung statt, die bei Nichtbestehen jeweils zweimal wiederholt werden kann:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren (schriftlich und mündlich-praktisch);
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von drei weiteren Jahren (schriftlich);
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem PJ (mündlich).
Kontakt für Studierende
Hier finden Sie eine Liste mit den Studierendensekretariaten und Lehrbeauftragten der einzelnen Einrichtungen.
Semestertermine
- Terminliste für die Veranstaltungsanmeldung im WS24/25 Die Veranstaltungsanmeldung findet über StudOn statt. Das Vorlesungsverzeichnis können Sie im campo Portal einsehen.
- Auf der Seite der FAU finden Sie eine Übersicht der Semestertermine und Vorlesungszeiträume.
Wichtige Verordnungen
- Approbationsordnung für Ärzte
- Begrenzungssatzung Ausbildungsplätze Medizin
- Studienordnung für das Studium der Medizin für Studierende mit Studienstart ab dem WS 2024/25 (Änderungen und FAQ weiter unten!)
- Studienordnung für das Studium der Medizin für Studierende mit Studienstart ab dem WS 2019/20
- Studienordnung für das Studium der Medizin für Studierende mit dem Studienstart vor dem WS 2019/20
- Regelungen zur Wäscheversorgung im klinischen Unterricht
- Zuständigkeiten in der Abteilung Lehre und Studium
- Satzung über die Begrenzung der Ausbildungsplätze im Präparierkurs
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Wiederholungsprüfungen. Bei den Prüfungen im Erstversuch gilt das gleiche Vorgehen wie vor dem WS24/25!
Prüfungsversuche
Alle Prüfungen können nun dreimal wiederholt werden (statt bisher zweimal).
Anmeldung zu Prüfungen
Selbstständige Anmeldung durch Studierende | Pflichtanmeldung durch Studiendekanat |
· Alle Prüfungen die Vorlesungen zugehörig sind (Prüfungen im Erstversuch und drei Wiederholungsprüfungen)
· Wiederholungsprüfungen von praktischen Veranstaltungen, bei denen nur die Prüfung, nicht aber die praktische Veranstaltung wiederholt werden muss. *** |
· Prüfungen im Erstversuch die praktischen Veranstaltungen (Seminaren, Übungen, Praktika und Blockpraktika) zugeordnet sind. Mit Anmeldung zur Veranstaltung in StudOn erfolgt eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
· Wiederholungsprüfungen, bei denen die praktische Veranstaltung zu wiederholen ist. Die Anmeldung erfolgt auf Basis der Veranstaltungsanmeldung der Studierenden in StudOn. Eine Veranstaltungsanmeldung ist hier im nächstmöglichen Semester verpflichtend*. |
**Abmeldung 3 Werktage vor Prüfung möglich | **Keine Abmeldung möglich |
*Die Veranstaltungsanmeldung wird durch die Fachbereiche überprüft. Im Falle einer versäumten Anmeldung werden die Studierenden durch die Fachbereiche manuell zur Prüfung in campo nacherfasst und mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
** Ein Rücktritt aus den von Studierenden nicht zu vertretenden Gründen (z.B. im Krankheitsfall) ist möglich.
***In diesem Fall ist keine Veranstaltungsanmeldung über StudOn erforderlich.Wir weisen Sie darauf hin, dass aus einer erneuten Anmeldung aufgrund des gewünschten Zugriffs zu Lehrmaterialien, eine Prüfungsanmeldung resultiert. Bitte kontaktieren Sie zur Löschung dieser die Fachbereiche.
Höchststudiendauer
- In der Vorklinik gilt eine Höchststudiendauer von 8 Semestern, die Höchststudiendauer im klinischen Abschnitt beträgt 14 Semester inklusive des praktischen Jahres. Ein Überschreiten der jeweils maximalen Studiendauer führt zur Exmatrikulation.
- Hinweis: eine deutliche Überschreitung der Regelstudienzeit ist jedoch auch bislang schon für alle Studierenden unzulässig (siehe ImmaS 12 Abs. 5 S. Nr. 4).
Gültigkeit
- Die Änderungen betreffend der Zählung der Prüfungsversuche und der Anmeldung zu Prüfungen sind für alle Studierenden, unabhängig vom Beginn des Studiums, ab WS2024/25 gültig. Dies betrifft auch Prüfungsverhältnisse, die bereits begonnen sind. Die Regelung zur Höchststudiendauer ist in dieser Form für Studierende gültig, die ab dem WS2024/25 ihr Studium aufnehmen.
- Bis auf die oben genannten Ausnahmen gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung für alle, die seit dem WS19/20 an der FAU in den Medizinstudiengängen immatrikuliert sind. Für Studierende, die bereits vorher immatrikuliert waren gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung von 2003, in Fassung vom 22.12.2015.
Gibt es weiterhin die Möglichkeit einen überobligatorischen Prüfungsversuch „Härtefallantrag“ zu beantragen?
Nein, durch die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche auf vier gibt es keine Möglichkeit mehr, einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu beantragen. Wenn Sie im vierten Versuch eine Prüfung nicht bestehen, verlieren Sie ausnahmslos Ihren Prüfungsanspruch.
Woher weiß ich, ob eine Prüfung einer praktischen Veranstaltung oder einer Vorlesung zugehörig ist?
Die Unterscheidung können Sie anhand der Kenncodes in den Ausbildungskatalogen, Anlage Studien- und Prüfungsordnung, Seite 22ff., erkennen. Alle Veranstaltungen, die den Kenncode V-VZAHL (Vorklinik) bzw. K-VZAHL (Klinik) haben sind Vorlesungen zugehörig. Bei allen anderen Kenncodes handelt es sich um praktische Veranstaltungen (Praktika, Blockpraktika, Seminare und Übungen).
Ich habe übersehen, dass ich mich selbst zu einer Wiederholungsprüfung hätte anmelden müssen und die Frist verpasst, darf ich nun dennoch an der Prüfung teilnehmen?
Nein. Die Liberalisierung der Wiederholungsprüfungen wurde u.a. zur Stärkung der Eigenverantwortung im Studium sowie zur Schaffung zusätzlicher Freiräume für individuelle Entwicklungspfade eingeführt. Die Prüfungsan- und Abmeldung liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden.
Gilt die Regelung zum Viertversuch auch dann, wenn ich die Prüfung bereits vor WS24/25 mindestens einmal nicht bestanden habe?
Ja, die Regelung gilt für alle Prüfungen, die ab dem WS24/25 stattfinden, unabhängig davon ob Sie diese dort zum ersten oder zum wiederholten Male antreten.
Ich habe im SS24 eine Prüfung beim dritten Mal endgültig nicht bestanden und habe daher meinen Prüfungsanspruch verloren. Kann ich nun im WS24/25 einen Viertversuch wahrnehmen?
Da Sie Ihren Prüfungsanspruch vor Gültigkeit der neuen Studien- und Prüfungsordnung bereits verloren haben ist das leider nicht möglich. Ggf. kann ein Antrag auf einen Viertversuch nach der PO vom WS 2019/20 in Frage kommen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung.
Entfällt die Pflichtanmeldung auch für aktuelle Wiederholungsversuche?
Ja, die Neuregelungen zur Anmeldung zu den Prüfungen gilt für alle Prüfungen ab dem WS24/25 unabhängig davon, in welchem Prüfungsversuch Sie sich befinden.
Ich bin jetzt bereits über der Regelstudienzeit, muss ich nun befürchten, aufgrund der neu eingeführten Höchststudiendauer exmatrikuliert zu werden?
Die Neuregelung zur Höchststudiendauer ist in dieser Form nur für Studierende vorgesehen, die ihr Studium zum WS24/25 oder später aufnehmen. Alle anderen Studierenden sind zum ordnungsgemäßen Studium mit Beachtung der Regelstudienzeit verpflichtet (siehe ImmaS §12 Abs. 5 S. Nr. 4).
Wenn ich an der Prüfung für eine praktische Veranstaltung im 1. Versuch krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann und ein Attest abgebe, wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an der Prüfung wird Ihnen in campo ein „Versäumnis mit Grund“ oder „Attest“ eingetragen, so dass Sie sich weiterhin im 1. Prüfungsversuch befinden. Die Prüfungsanmeldung im nächsten Semester erfolgt durch das Studiendekanat.