Informationen für Promovierende
Informationen für Promovierende
Rechtlich bindend sind die Aussagen in den Fakultätspromotionsordnungen, nicht der Text dieser Webseite.
Die Registrierung aller Promotionsvorhaben erfolgt in der zentralen Promovierendendatenbank der FAU:
www.docdaten.fau.de
Bei allen Fragen und Problemen mit der Registrierung und Nutzung der Datenbank wenden Sie sich bitte an das Graduiertenzentrum der FAU. Zum Beispiel wenn Sie sich nicht (mehr) einloggen können.
Was ist „docDaten“?
docDaten ist die zentrale Doktorandendatenbank der FAU. Hier werden alle Promotionsvorhaben an allen fünf Fakultäten der FAU zentral registriert. Durch die Registrierung in docDaten werden die nötigen Verwaltungsabläufe für Promovierende, Betreuer*innen und das Promotionsbüro vereinfacht. Docdaten fungiert außerdem als Kommunikationskanal zwischen Promovierenden und Promotionsbüro.
Muss ich meine Promotion in docDaten registrieren?
Ja, die Registrierung des Promotionsvorhabens ist Pflicht und eine Vorgabe der Rahmenpromotionsordnung. Bevor Sie Ihre Doktorarbeit im Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät abgeben dürfen, müssen Sie Ihre Promotion in docDaten registriert und den Antrag auf Zulassung im Promotionsbüro abgegeben haben.
Wann kann ich meine Promotion in docDaten registrieren?
Seit November 2020 ist es möglich, das Promotionsvorhaben schon während des Studiums in docDaten zu registrieren und eine vorläufige Zulassung zur Promotion zu beantragen. Die Promotion sollte erst dann in docDaten registriert werden, wenn die Eckpunkte des Promotionsvorhabens feststehen und eine konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Doktorand*innen und Betreuer*innen bereits erprobt wurde (zum Beispiel durch eine Probezeit im Labor und/oder das Schreiben eines Exposés).
Was ist der Vorteil einer Registrierung in docDaten für Promovierende?
In docDaten registrierte Promovierende dürfen nach Abgabe des Antrags auf (vorläufige) Zulassung im Promotionsbüro die Dienstleistungen der Unibibliothek (z.B. für Literaturrecherche), des Studentenwerkes und des Graduiertenzentrums der FAU in Anspruch nehmen.
Gleichzeitig mit der Registrierung in docDaten wird die (vorläufige) Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt und im Promotionsbüro wird überprüft, ob der Promovierende die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion erfüllt. Damit bietet eine Registrierung in docDaten eine gewisse Rechtssicherheit für den Promovierenden auch in Bezug auf das Betreuungsverhältnis, das im Zuge der Registrierung offiziell dokumentiert wird.
Muss ich an der FAU immatrikuliert sein, um mein Promotionsvorhaben in docDaten zu registrieren?
Nein, Sie müssen nicht immatrikuliert sein, um Ihre Promotion in docDaten zu registrieren (weder als Promotionsstudent an der FAU, noch als „regulärer“ Student an der FAU oder an einer anderen Universität).
Muss ich in docDaten registriert sein, um mich an der FAU als Promotionsstudent(in) zu immatrikulieren?
Ja, Sie müssen Ihr Promotionsvorhaben in docDaten registriert und den Antrag auf Zulassung im Promotionsbüro abgegeben haben (=Aktivierung des docDaten-Accounts), um sich in der Studierendenverwaltung für ein Promotionsstudium zu immatrikulieren.
Mit Inkrafttreten der neuen Fakultätspromotionsordnung Dr. med./Dr. med. dent. ist die Abgabe einer Betreuungsvereinbarung zusammen mit dem Antrag auf (vorläufige) Zulassung im Promotionsbüro Medizin verpflichtend.
- Die Betreuungsvereinbarung soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für das Promotionsvorhaben schon zu Beginn klar festzulegen, um so die Qualität der medizinischen Promotionen zu steigern und Probleme und Missverständnisse im Betreuungsverhältnis zu vermeiden.
- Ein strukturierter Zeit- und Arbeitsplan ist Teil der Betreuungsvereinbarung. Doktorand*innen und Betreuer*innen verpflichten sich unter anderem auf die Einhaltung der Regelungen zur Guten wissenschaftlichen Praxis und auf die Dokumentation der Forschungsergebnisse in Form eines Laborbuches.
- Die Betreuungsvereinbarung sollte erst dann abgeschlossen werden, wenn die Eckpunkte des Promotionsvorhabens feststehen und eine konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Doktorand*innen und Betreuer*innen bereits erprobt wurde (zum Beispiel durch eine Probezeit im Labor und/oder das Schreiben eines Exposés).
- Die Betreuungsvereinbarung ist mit Unterschrift der Promovierenden, der Betreuer*innen und der Leiter*innen der wissenschaftlichen Einrichtung (Institut/Klinik) zusammen mit dem Antrag auf (vorläufige) Zulassung im Promotionsbüro Medizin abzugeben. Die Vorlage der Medizinischen Fakultät ist zu verwenden. Die Betreuungsvereinbarung wird im Promotionsbüro auf Vollständigkeit überprüft.
Kurse des Graduiertenzentrums
Vom Graduiertenzentrum werden überfachliche Informationsveranstaltungen und Seminare zu Schlüsselqualifikationen angeboten, die den Promovierenden offen stehen. Das umfangreiche Kurs- und Seminarangebot findet sich unter folgendem Link: https://www.fau.de/graduiertenzentrum/kurse-und-veranstaltungen/
Statistische Beratung
Das Institut für Biometrie und Epidemiologie bietet für alle Studierenden der Medizinischen Fakultät eine statistische Beratung für die eigene Dissertationsarbeit an. Diese erfolgt ausschließlich im Rahmen eines regelmäßig angebotenen Seminars „Planung und Auswertung klinischer und experimenteller Studien“.
Eine darüber hinausgehende individuelle Einzelberatung durch die Mitarbeiter des Instituts kann leider nicht angeboten werden.
Vorgaben für alle Doktorarbeiten der medizinischen Fakultät
Die Doktorarbeit von A-Z
Die Doktorarbeit muss einmal gebunden in Papierform (1 Exemplar DIN A4) und einmal in elektronisch lesbarer Form (pdf auf USB-Stick, CD oder DVD; max. 14MB) im Promotionsbüro Medizin (Besucheradresse: Bahnhofplatz 2, Postadresse: Schlossplatz 4) abgegeben werden. Bitte beachten Sie: bei kommerziellen Verlagen (§ 15 Abs. 4 Nr. 1 RPromO) und FAU University Press (§ 15 Abs. 4 Nr. 2 RPromO) sind für die spätere endgültige Veröffentlichung ggfs. Umformatierungen abweichend zu den unten genannten nötig, um deren Corporate Design zu erfüllen. Bei FAU University Press gibt es dazu eine Tool-Unterstützung für eine automatische Umformatierung. Bei OPEN FAU (§ 15 Abs. 4 Nr. 3 RPromO) muss nicht umformatiert werden.
Das FAU Corporate Design Manual zum Download finden sie hier.
Abbildungen | Bei mikroskopischen Abbildungen, Abbildungsmaßstab nicht vergessen; für die Onlinepublikation bei der Universitätsbibliothek sollen Bilder und Graphiken mit einer Auflösung von 70 bis 150 dpi eingebunden werden; Abbildungen beschriften und mit Legende versehen; der Inhalt der Abbildung sollte anhand der Beschriftung/Legende und unabhängig vom Fließtext verständlich sein |
Bindung und Einband | Der Einband muss bedruckt sein gemäß der Richtlinien des FAU Corporate Design. (https://www.intern.fau.de/kommunikation-und-marke/vorlagen/abschlussarbeiten/#med) Die verpflichtende Vorlage für den Einband/ das Deckblatt finden Sie im Downloadbereich. Gemäß Abschlussarbeiten | FAU intern<https://www.intern.fau.de/kommunikation-und-marke/vorlagen/abschlussarbeiten/#med> „wird eine Prägung in Silber auf dunkelblauem Untergrund“ empfohlen. |
Danksagung | optional, in der Medizin üblich |
Lebenslauf | Nach üblichen Standards, soll Angaben zum Bildungswerdegang enthalten; Bild optional Ein Exemplar des aktuellen Lebenslaufs muss in die gebundene Arbeit integriert werden; zusätzlich muss ein Exemplar des Lebenslaufs (loses Blatt) abgegeben werden. In der Version der Doktorarbeit, die bei der Unibibliothek veröffentlicht wird, muss der Lebenslauf entfernt werden. |
Papier | Im Promotionsbüro Medizin muss ein Exemplar im Format DIN A4 abgegeben werden, doppelseitig oder einseitig bedruckt auf holz- und säurefreiem, alterungsbeständigem Papier. |
Rand | 2-3 cm Rand zu allen Seiten |
Schrift | Times New Roman oder Arial Größe 11/12 Pkt. Zeilenabstand 1,5 Überschriften dürfen nach Belieben anders formatiert werden (größere Schrift / fett) |
Seitenzählung | Fortlaufende Seitenzählung ab Zusammenfassung/Abstract, d. h. die erste Seite der Zusammenfassung/Abstract ist die Seite 1. Seitenzahlen können links, mittig oder rechts stehen. |
Tabellen | Tabellen können in den Text integriert werden oder in einem Tabellenverzeichnis als Anhang an die Arbeit angefügt werden. |
Titelseite | Die Titelseite wird von der Rahmenpromotionsordnung der FAU vorgegeben und darf inhaltlich nicht verändert werden.
Bei der Abgabe der Doktorarbeit im Promotionsbüro die Felder „Tag der mündlichen Prüfung“ und „Gutachter*innen“ bitte freilassen. Bitte KEIN Logo auf dem Titelblatt ergänzen. |
Zusammenfassung |
Die Zusammenfassung bzw. der Abstract müssen gegliedert sein! Ausnahme: Im Falle einer Publikationsdissertation muss der in der Publikation enthaltene Abstract nicht verändert / gegliedert werden.Gliederung der Zusammenfassung, bitte diese Zwischenüberschriften unbedingt in den Text einfügen!:
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Als (Ko-)Autor*in auf einer Publikation genannt werden muss, wer einen wesentlichen Beitrag zur Publikation geleistet hat:
- Konzeption der Studien oder der Experimente
- Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten
- Formulierung der Publikationsvorlage
Weder aus der Stellung als jetzige oder ehemalige wissenschaftliche Leitung noch aus der Stellung als Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter allein kann eine (Mit-)Autorschaft abgeleitet werden. Eine sogenannte Ehrenautorschaft ist unzulässig.
Die Veröffentlichung von (Teil-)Ergebnissen in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift vor Abschluss des Promotionsvorhabens ist möglich und fließt in jedem Fall positiv in die Bewertung der Dissertationsleistung ein.
Die Vorveröffentlichung von (Teil-)Ergebnissen in einer Fachzeitschrift muss bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens angezeigt und in der Dissertationsschrift vermerkt werden (§10, Abs. 2 RPromO FAU).
- Die Betreuerin bzw. der Betreuer müssen die Vorveröffentlichung im Gutachten mit vollständigen bibliographischen Angaben nennen
- In der Zusammenfassung bzw. im Abstract sollte die Vorveröffentlichung angezeigt werden, z.B. mit dem folgenden oder einem ähnlichen Satz:
„(Teil-)Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden veröffentlicht in: <vollständige bibliografische Angabe>“ - Die Vorveröffentlichung (Originalpublikation) sollte der Dissertationsschrift beigelegt werden.
Wenn Inhalte, Textelemente und Abbildungen aus der Publikation mit Ko-Autorenschaft des Promovierenden in die Dissertationsschrift übernommen werden, dann muss dies mit Quellenangabe gekennzeichnet werden wie jede andere Quelle auch. Die Nennung der Publikation im Literaturverzeichnis der Dissertationsschrift ist obligat.
Selbstplagiat vermeiden:
Von einem „Selbstplagiat“ wird gemeinhin gesprochen, wenn Inhalte oder Texte aus eigenen Vorveröffentlichungen wiederverwendet werden, ohne korrekt auf diese hinzuweisen. Dabei fehlt zwar ein wichtiger Aspekt eines Plagiats, nämlich die Übernahme fremden geistigen Eigentums, trotzdem ist dies aber – beispielsweise nach dem für alle Forschungseinrichtungen gültigen Kodex der DFG oder der GWP-Satzung der FAU – als wissenschaftliches Fehlverhalten zu werten, da „eigene und fremde Vorarbeiten […] vollständig und korrekt“ nachzuweisen sind.
(Quelle: Informationen des Graduiertenzentrums der FAU „Zitieren eigener Arbeiten, im speziellen Vorpublikationen in einer Dissertation“)
§6 Abs. 3 Satz 2 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FAU
Eigene und fremde Vorarbeiten und relevante Publikationen anderer Autorinnen bzw. Autoren, auf denen die Arbeit unmittelbar aufbaut, müssen möglichst vollständig und korrekt nachgewiesen bzw. zitiert werden.
Die Publikation von Teilen der Doktorarbeit (Monographie) in einem wissenschaftlichen Fachjournal geht in jedem Fall positiv in die Bewertung der Arbeit ein. Dennoch muss die originäre, wissenschaftliche Leistung der Doktorandin bzw. des Doktoranden in der Monographie klar erkennbar sein. Eine Doktorarbeit, die sich inhaltlich nicht eindeutig erkennbar von einer Publikation in einem Fachjournal unterscheidet, auf der die Doktorandin bzw. der Doktorand aber nicht als Erstautor(in) steht, ist nur schwer als wissenschaftliche Eigenleistung zu bewerten.
Hier gilt der Grundsatz, in einer Dissertationsschrift sollte eine eigene (Vorab-)Publikation ebenso wie alle anderen Quellen behandelt werden und nur zur Erläuterung der eigentlichen wissenschaftlichen Arbeit sowie deren Grundlagen und Kontext verwendet werden.
Die Übersetzung einer in einer Fachzeitschrift bereits erschienenen englischen Publikation ins Deutsche ist keine Doktorarbeit. Dies gilt auch, wenn die Doktorandin oder der Doktorand auf der Publikation als Ko-Autor*in genannt wird.
Alle Promovierenden der FAU müssen bei der Erstellung der Dissertationsschrift die Regeln der „Guten wissenschaftlichen Praxis“ beachten. Es gelten die Richtlinien der FAU zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und die Empfehlungen der DFG. Forschungsergebnisse und Ideen anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ebenso wie relevante Publikationen anderer Autoren in gebotener Weise zu zitieren. Für den Leser der Dissertationsschrift muss erkennbar sein, was aus fremden Quellen wortwörtlich oder inhaltlich übernommen wurde.
Mögliche Zitierweisen:
1. Harvard Style (HVS)
Im fortlaufenden Text werden in Klammern nur der Nachname der Autorin bzw. des Autors und das Erscheinungsjahr genannt.
Dies ist die bevorzugte Zitierweise für Dissertationsschriften der Medizinischen Fakultät, da für den Leser auf den ersten Blick der Autor der verwendeten Quelle erkennbar ist.
Beispiele:
o (Müller 1990)
o bei zwei Autoren/innen: (Müller und Schmidt 1990)
o bei mehr als zwei Autoren/innen: (Müller et al. 1990)
o mehrere Zitate an einer Stelle ( Peters 1990, Müller und Schmidt 1990, Schneider et. al.1990)
Die Quellen im Literaturverzeichnis müssen alphabetisch geordnet sein.
Weiterhin auch akzeptiert wird:
2. Vancouver Style
Zitate im fortlaufenden Text werden mit Ziffern in eckigen Klammern oder mit hochgestellten Ziffern gekennzeichnet.
Beispiel:
Osteoblasts are mononucleated cuboidal cells found on bone surfaces [2].
oder
Osteoblasts are mononucleated cuboidal cells found on bone surfaces².
Im Literaturverzeichnis müssen die zitierten Quellen numerisch entsprechend der Reihenfolge im Fließtext geordnet werden.
Zitieren von Abbildungen / Graphiken
Abbildungen und Graphiken müssen analog zu Textzitaten mit einer Quellenangabe versehen werden.
Bitte beachten Sie ansonsten §60c des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz–UrhWissG)* vom 1. September 2017.
§ 60c Wissenschaftliche Forschung
[…]
(3) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 2 vollständig genutzt werden.
Sekundärzitate – Was ist das und wie zitiert man richtig?
Ein Sekundärzitat wird verwendet, wenn man einen Text (Primärquelle) zitieren oder paraphrasieren (sinngemäß widergeben) möchte, in dem eine andere Quelle (Sekundärquelle) zitiert oder paraphrasiert wird.
Ein Beispiel:
Sie lesen die Publikation der Autorin A (Primärquelle) und zitieren/paraphrasieren sie In Ihrer Dissertationsschrift; die Autorin A gibt als Quelle für den Absatz, den Sie zitieren/paraphrasieren möchten, den Autor B (Sekundärquelle) an.
Wenn Sie als Belegstelle nur Autor B angeben, erwecken Sie den Eindruck, dass Sie B auch tatsächlich gelesen haben und heranziehen. Wenn Sie nur A gelesen haben, geben Sie bitte auch nur A als Belegstelle an. Wenn Sie beide gelesen haben, geben Sie bitte A und B an. Im Literaturverzeichnis sind dann entsprechend A oder A und B aufzuführen.
Sekundärzitate sollten nur ausnahmsweise verwendet werden, zum Beispiel wenn die Primärquelle nicht verfügbar ist. Es gilt der Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis, dass man ausschließlich Quellen verwenden sollte, die man auch selbst gelesen hat.
Das Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis werden die verwendeten Quellen entweder in alphabetischer Reihenfolge nach den Nachnamen der Autoren mit kompletten Angaben zur Veröffentlichung aufgeführt (Havard Style) oder nummerisch entsprechend der Reihenfolge im Fließtext (Vancouver Style). Alle Quellen, die im Text erwähnt werden, müssen auch im Literaturverzeichnis stehen. Umgekehrt sollen im Literaturverzeichnis nur Arbeiten aufgeführt werden, die auch im Text bzw. in den Abbildungen oder Tabellen erwähnt werden. Es versteht sich von selbst, dass nur die Literatur zitiert werden darf, die man auch tatsächlich gelesen hat. Werden Zitate verwendet, deren zugehörige Originalarbeit nicht zugänglich ist, sondern die von anderen Autoren übernommen werden, muss dies gekennzeichnet werden (z. B. „zitiert nach…“).
Die Abkürzung „et. al.“ ist zwar im Text, aber nicht im Literaturverzeichnis zulässig. Im Literaturverzeichnis müssen grundsätzlich alle Autoren genannt werden.
Ausnahme: Bei einer Anzahl von über 10 Autoren kann auch im Literaturverzeichnis die Abkürzung „et. al.“ verwendet werden.
Für die Abkürzungen der Zeitschriftentitel sind die offiziellen Abkürzungen aus PubMed oder ISI Journal Citation Index zu verwenden.
Die Aufführung im Literaturverzeichnis unterscheidet sich je nach Erscheinungsform:
Publikationsart | Mögliche Zitierweise |
Bücher / Monographien | Schmitt A, Meier F (1955) Lehrbuch der gesamten Anatomie des Menschen, 16. Aufl., Bd. IV: Eingeweide, Nervensystem, Sinnesorgane. Stahl, Stuttgart. |
Beitragswerke z. B. Kapitel aus Büchern | Müller D, Schmidt Z, Amling G, Thele G (1999) Untersuchungen zum Wetter in Hamburg. In: Das Wetter in Norddeutschland. U. Koch, F. Gromus (Hrg.) Springer, Hamburg, New York, 27-43. |
Zeitschriftenaufsätze | Kingsley K, Stewart T, Howard KM (2008) Research enrichment: evaluation of structured research in the curriculum for dental medicine students. BMC Med Educ. 19:1-9. |
Zeitschriftenaufsätze, die online publiziert wurden | Heufelder MJ, Hendricks J, Remmerbach T, Frerich B, Hemprich A, Wilde F (2012) Principles of oral surgery for prevention of bisphosphonate-related osteonecrosis of the jaw. Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol. 2012 Nov 20. pii: S2212-4403(12)01495-2. doi: 10.1016/j.oooo.2012.08.442. |
Dissertationsschriften | Lorenz DW (1978) Immunologische Diagnostik bei Kindern. Med. Dissertation. Universität Heidelberg. |
Habilitationsschriften | Mahlbacher U (1988) Immunologische Untersuchungen bei AIDS-Kranken. Med. Habilitationsschrift. Universität Heidelberg. |
Vorträge | Brent L. Die Regulation des lymphatischen Systems. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin, Wiesbaden, 29. April bis 3. Mai 2010. |
Webseite | World Health Organization (WHO) (2017). Commission on ending childhood obesity. Available at www.who.int/end-childhood-obesity/en/ (Accessed 2 February 2017).
Im Fließtext: The WHO (2017) identifies a number of specific actions to prevent childhood obesity, including … |
Internetquellen | Bei online publizierten Dokumenten muss, wenn vorhanden, der DOI (Digital Object Identifier) verwendet werden. Mit Hilfe des DOI kann eine Quelle ohne weitere Angaben in einer Datenbank oder Suchmaschine gefunden werden.
Falls DOI nicht vorhanden: [URL] + (Datum, wann im Internet gefunden) Internetseiten zitieren: Die folgenden Angaben müssen im Zitat enthalten sein: |
In allen Doktorarbeiten, die im Promotionsbüro Medizin abgegeben werden, wird die Einhaltung der Vorgaben der guten wissenschaftlichen Praxis, insbesondere das richtige Zitieren von fremden Quellen, stichprobenartig überprüft.
Nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis müssen Sie alles zitieren, was Sie aus fremden Quellen wortwörtlich oder inhaltlich übernehmen.
Plagiate entstehen nicht nur durch ungekennzeichnete Abschriften, sondern auch dann, wenn man eine Fremdleistung zwar kenntlich macht, den Leser jedoch darüber im Unklaren lässt, wie weit diese Fremdleistung reicht.
Beispiel: Ein längerer Absatz wird aus einem fremden Text übernommen, die Quellenangabe steht aber nicht am Ende des Absatzes, sondern wird in der Mitte eingefügt (= Plagiat!).
Der Tatbestand eines Plagiats ist erfüllt wenn,
- Teile von fremden Texten wörtlich oder inhaltlich übernommen werden, ohne auf die Quelle zu verweisen (Textplagiat oder wörtliches Plagiat),
- fremde Gedankengänge ohne Verweis auf deren Herkunft in eigenen Worten wiedergegeben werden (paraphrasierendes Plagiat, Ideenplagiat oder Strukturplagiat),
- Textpassagen und Gedankengänge aus einem fremdsprachigen Werk übersetzt werden, ohne die Quelle anzugeben (Übersetzungsplagiat),
Hinweise zur wissenschaftlichen Eigenleistung:
„Die schriftliche Promotionsleistung besteht in der Regel aus einer eigenständig verfassten, die wissenschaftliche Erkenntnis fördernden Abhandlung, welche die Fähigkeit der Kandidatin, bzw. des Kandidaten belegt, wissenschaftlich beachtenswerte Forschungsfragen methodisch einwandfrei und selbstständig zu lösen und angemessen darzustellen (Dissertation).“ RPromO der FAU §10, Abs. (1)
Die Doktorarbeit ist immer eine Individualleistung und keine Teamarbeit.
Per se schließt ein Promotionsvorhaben nicht aus, dass Forschungsfragen gemeinsam bearbeitet und Experimente gemeinsam ausgewertet werden können. Damit eine Dissertation jedoch als Nachweis für ein selbstständiges und erfolgreiches Bearbeiten einer wissenschaftlich relevanten Fragestellung bewertet werden kann, ist es zwingend notwendig, dass die Beiträge der einzelnen am Projekt beteiligten Personen eindeutig kenntlich und zuordenbar sind. D.h. in der Dissertationsschrift selbst ist eine gemeinsame Gewinnung und Verwertung von Daten anzugeben und der Beitrag der Doktorandin bzw. des Doktoranden ist kenntlich zu machen.
Das Nichtkennzeichnen gemeinsam verfasster Textpassagen ist einer Täuschung gleich zusetzen, da es sich hierbei, wie im Falle des Plagiats, um eine Aneignung fremden, geistigen Eigentums handelt.
Es ist nicht zulässig, Abbildungen, Graphiken und Tabellen, die aus einem Forschungsprojekt entstanden sind, in zwei Doktorarbeiten zu verwenden ohne kenntlich zu machen, wer jeweils die Urheberin bzw. der Urheber ist.
Die Übersetzung einer in einer Fachzeitschrift bereits erschienenen Publikation ist keine Doktorarbeit! Dies gilt auch, wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand auf der Publikation als Ko-Autorin bzw. Ko-Autor genannt wird.
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Mit Einreichung der Dissertationsschrift und den in §9(2) RPromO genannten Unterlagen wird das Promotionsverfahren eröffnet. Weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formblatt Gutachter
- Formblatt Prüfer
- Formblatt Hybrid/ZOOM Prüfung (wird noch eingepflegt)
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die beim Promotionsbüro eingereichte Dissertation den formalen Anforderungen entspricht, geht Ihre Arbeit in die Begutachtung. Sobald die Gutachten vorliegen (ca. 2 Monate) und die Unterlagen von Fakultät und Prüfungsausschuss geprüft wurden (weitere 2-4 Wochen) werden sie informiert.
Die mündliche Promotionsprüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kolloquium und erstreckt sich auf das Thema der Dissertation sowie auf die Beziehungen, die dieses zu Fragestellungen in anderen, insbesondere verwandten Fachgebieten in Theorie und Praxis hat (§12 FPromO)
In der Regel besteht die mündliche Promotionsprüfung aus drei einzelnen Prüfungen mit den drei vom Promotionsausschuss benannten Prüfer*innen. Der Doktorand bzw. die Doktorandin soll die Prüfungstermine selbst mit den Prüfer*innen vereinbaren. Die Prüfungen können, müssen aber nicht, am gleichen Tag stattfinden.
Jede der drei mündlichen Prüfungen dauert ca. 20 Minuten. Promovierende bringen zur mündlichen Prüfung ein gedrucktes Exemplar der Dissertationsschrift mit.
Wurde die Dissertation mit „summa cum laude“ bewertet, findet die mündliche Prüfung in Form einer Verteidigung (Disputation) statt und dauert etwa 1 Stunde. In diesem Fall wird eine PowerPoint-Präsentation erwartet.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die mündliche Prüfung wird in Form einer fakultätsöffentlichen Disputation auf Deutsch oder Englisch abgehalten.
Ausführliche Informationen finden Sie hier
Die Veröffentlichung der Dissertationsschrift in der Unibibliothek
Die Pflicht zur Veröffentlichung der schriftlichen Prüfungsleistung und die Pflicht zur Ablieferung der Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek werden in § 15 der Rahmenpromotionsordnung der Universität geregelt.
„Hat die Kandidatin bzw. der Kandidat die mündliche Prüfung bestanden, so ist sie bzw. er verpflichtet, die angenommene schriftliche Prüfungsleistung in der von dem Promotionsorgan genehmigten Fassung unter Beachtung aller Auflagen auf eigene Kosten zum Zweck der Veröffentlichung drucken oder vervielfältigen und verbreiten zu lassen.“
Rahmenpromotionsordnung der FAU
§15 Veröffentlichung der schriftlichen Prüfungsleistung und Ablieferung der Pflichtexemplare
- sechs Exemplare, wenn die vollständige als Dissertation gekennzeichnete Arbeit durch einen gewerblichen Verlag als Buch mit ISBN veröffentlicht wird und der Verlag eine Mindestauflage von 150 Exemplaren im Falle des entsprechenden Bedarfs bestätigt, oder
- sechs Exemplare, wenn die vollständige als Dissertation gekennzeichnete Arbeit durch den Universitätsverlag der FAU auch elektronisch veröffentlicht wird, oder
- eine maschinenlesbare Fassung der Dissertation in einem von der Universitätsbibliothek vorgegebenen Datenformat; in diesem Fall überträgt die Kandidatin bzw. der Kandidat der Universität das Recht, die Arbeit im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zu vervielfältigen, in Datennetzen zur Verfügung zu stellen und in andere Formate zu konvertieren.
Für medizinische Doktorarbeiten gilt in der Regel Punkt 3. und nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. medizinhistorische Arbeiten) Punkt 1. oder 2.
Dissertationsschriften können nicht in Papierform in der UB abgegeben werden. Sie müssen in maschinenlesbarer Fassung, also als pdf-Datei, in OPEN FAU, dem Online-Publikationssystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hochgeladen und damit online veröffentlicht werden. Dies gilt für Dissertationsschriften, die (noch) nicht in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht wurden.
Für veröffentlichte Dissertationen (Publikationsdissertation) gilt die neue Regel in modifizierter Version: In diesen Fällen ist die komplette Mantelschrift in OPEN FAU einzustellen. Die Publikationen selbst müssen nun nicht mehr zwingend als Volltext in OPEN FAU hochgeladen werden, sondern es reichen im Bedarfsfall die vollständigen, bibliographischen Angaben bzw. die Links zu den Publikationen.
Die Mantelschrift umfasst in diesem Fall alle Textteile der Dissertation, außer der Originalpublikation, also Titelblatt, Widmung, Inhaltsverzeichnis, Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch, Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext, ggf. Anhänge und die Danksagung. Die Originalpublikation wird durch eine Seite ersetzt, die die vollständigen bibliographischen Angaben bzw. den Link zur Publikation oder zu den Publikationen enthält.
Im Falle, Sie verfügen über die Rechte (z.B. wenn die wissenschaftliche Fachzeitschrift eine Open Access-Zeitschrift ist) oder haben diese bei den Verlagen eingeholt, können die Volltexte aber natürlich weiterhin hochgeladen werden. Im Sinne der Open-Access-Policy der FAU und der besseren Lesbar- und Zugänglichkeit der Texte sei dies auch empfohlen.
Der Lebenslauf und weitere personenbezogenen Daten, zum Beispiel die Angabe des Geburtsortes auf dem Titelblatt der Dissertation dürfen aus Datenschutzgründen nicht in OPEN FAU veröffentlicht werden.
Die Pflichtexemplare müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung in der Universitätsbibliothek abgeliefert werden. Sobald die Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek vorliegen, schickt die UB eine Eingangsbestätigung an das Promotionsbüro. Erst dann wird im Promotionsbüro die Promotionsurkunde ausgestellt und per Einschreiben an den Promovierenden verschickt.
Bei Abgabe in der Universitätsbibliothek muss das Titelblatt der Arbeit den Vorgaben der Promotionsordnung entsprechen; das Datum der mündlichen Prüfung und Titel und vollständige Namen der Gutachter müssen auf dem Titelblatt ergänzt werden. Bei Abgabe im Promotionsbüro (Eröffnung des Verfahrens) sind diese Felder frei zu lassen.
Alle Informationen zur elektronischen Publikation der Dissertationsschrift bei der Universitätsbibliothek finden Sie auf dieser Webseite:
https://ub.fau.de/schreiben-publizieren/dissertationenstellen/
- Im Zuge etwa eines patentrechtlichen Verfahrens kann die Doktorandin bzw. der Doktorand zusammen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer beim zuständigen Promotionsausschuss einen Sperrvermerk für die Dauer von einem Jahr beantragen (Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich).
- Mit Einführung des Sperrvermerks existiert damit nun die Möglichkeit, die Doktorarbeit der Öffentlichkeit zeitverzögert zugänglich zu machen, um ggf. ein patentrechtliches Verfahren oder eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift nicht zu erschweren oder unmöglich zu machen.
- Die Ausstellung der Promotionsurkunde wird durch den Sperrvermerk nicht verhindert, d.h. der Doktorgrad wird verliehen.
- Ein Sperrvermerk kann mit dem von der Universitätsbibliothek vorgegebenen Formular über das Promotionsbüro Medizin beim zuständigen Promotionsausschuss beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie u.a. auf den OPEN FAU Seiten:
- https://ub.fau.de/forschen/dissertationenstellen/#collapse_1
Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zu diesem Formular „Sperrvermerk zur Dissertation“ an die Dissertationen- und Pflichtstelle der UB! - Der Sperrvermerk kann frühestens zum Zeitpunkt der mündlichen Promotionsprüfung beantragt werden.
Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular „Antrag auf Bewilligung eines Sperrvermerks“ in zweifacher Ausfertigung vollständig ausgefüllt mit zur mündlichen Promotionsprüfung beim Vorsitzenden des Promotionsausschusses (i.d.R. der letzte Prüfungstermin).
Voraussetzungen für die Beantragung eines Sperrvermerks sind:
- Die Abgabeerfordernisse, d.h. die Vorgaben zur Abgabe der Pflichtexemplare laut §15 (4) der RRPromO werden vollständig erfüllt.
- Der Veröffentlichung nach der Sperrfrist stehen keine rechtlichen Hindernisse entgegen (z. B. muss bei einer Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift abgeklärt werden, ob diese damit einverstanden ist).
- Der Zeitpunkt, zu dem die Veröffentlichung spätestens erfolgen wird, wird im Sperrvermerk eindeutig genannt und nach Genehmigung des Sperrvermerks eigenständig durch die Doktorandin bzw. der Doktorand im Uploadformular von OPEN FAU eingetragen (Feld „Datum der Online-Veröffentlichung (Embargo-Datum)“). Der bewilligte Antrag des Sperrvermerks ist mit dem Veröffentlichungsvertrag zeitnah hierzu bei der Universitätsbibliothek einzureichen.
- Nach Ablauf der Sperrfrist* veröffentlicht die UB automatisch die eingereichte Dissertation.
- Die Sperrung endet also automatisch nach einem Jahr, beginnend mit dem Upload in OPUS FAU und dem entsprechenden Embargo-Eintrag, sofern der Universitätsbibliothek nicht rechtzeitig vor Ablauf (mind. 14 Tage vorher) ein bewilligter Sperrvermerk über die Verlängerung (einmalig, max. um ein weiteres Jahr) vorgelegt wird. Eine nachträgliche Verlängerung ist nicht möglich.
- * (nach einem Jahr bzw. bei Verlängerung nach 2 Jahren)
** Bei der Veröffentlichung der Dissertation in OPUS müssen die Doktorandinnen und Doktoranden ein einfaches Nutzungsrecht an die Universitätsbibliothek übertragen.
Die Dissertationsschrift „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“
Eine Monographie ist eine Einzelschrift, die sich ausführlich mit der Darstellung einer wissenschaftlichen Fragestellung, bzw. eines Themas beschäftigt. In der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät gibt es keine Vorgabe, wie viele Seiten eine Monographie umfassen muss.
Im Gegensatz zur Publikationsdissertation wurde die Monographie (noch) nicht in einer anerkannten, wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht.
A) Monographie auf Deutsch
Die Dissertationsschrift in deutscher Sprache ist mit einem Inhaltsverzeichnis, einem deutschen Titel und einer ausführlichen und gegliederten, deutschen Zusammenfassung zu versehen (RPromO §10, Abs. (5)).
Eine auf Deutsch verfasste Dissertation muss von einer Zusammenfassung auf Englisch (= Abstract) begleitet sein (FPromO §10, Abs. (1)).
Das englische Abstract muss gegliedert sein (Objectives, Design & Methods, Observations & Results, Conclusions).
Gliederung der Monographie auf Deutsch:
- Titelblatt
- Widmung (optional)
- Inhaltsverzeichnis
- Abstract (auf Englisch)
- Zusammenfassung (1-2 Seiten) auf Deutsch
- Einleitung
- Text der Arbeit
- Literaturverzeichnis
- gegebenenfalls Anhänge (z. B. Abkürzungs-/Tabellenverzeichnis)
- gegebenenfalls Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen
- Danksagung
- Lebenslauf
B) Monographie auf Englisch
Die Dissertationsschrift in englischer Sprache ist mit einem Inhaltsverzeichnis, einem Titel und einer Zusammenfassung (= Abstract) jeweils in englischer Sprache zu versehen.
Zusätzlich ist der Dissertationsschrift eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache anzufügen, die auch eine Übersetzung des Titels ins Deutsche beinhalten muss (RPromO §10, Abs. (5)).
Die deutsche Zusammenfassung muss geglieder sein (Hintergrund und Ziele, Methoden, Ergebnisse und Beobachtungen, Schlussfolgerungen).
Gliederung Monographie auf Englisch:
- Title page (with English title)
- Dedication (optional, auf Deutsch oder Englisch)
- Table of content (English)
- ausführliche (1-2 Seiten) Zusammenfassung auf Deutsch (der ins Deutsche übersetzte Titel muss enthalten sein)
- Abstract
- Introduction
- Continuous text
- Reference list
- Attachement / appendix (list of abbreviations / list of tables etc.) where applicable
- List of publications where applicable
- Acknowledgement (auf Deutsch oder Englisch)
- Curriculum vitae (auf Deutsch oder Englisch)
Die Rahmenpromotionsordnung der FAU (§10, Abs. 3) legt fest, dass auch eine kumulative Dissertation anstelle einer Monographie als Dissertationschrift angenommen werden kann, die in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Dissertation entspricht.
Wie viele Publikationen? | Eine Publikation mit Erstautorenschaft in einem anerkannten Publikationsorgan für die Promotion zum Dr.med. oder Dr. med. dent. |
Doktorandin bzw. Doktorand als Erstautor | Der Promovend muss als Erstautor der Arbeit genannt werden. Auch wenn eine geteilte Erstautorenschaft vorliegt, kann die Arbeit als Publikationsdissertation eingereicht werden, wenn die Doktorandin bzw. der Doktorand an erster Stelle genannt wird. (Achtung! s.c.l. nur möglich mit alleiniger Erstautorenschaft des Doktoranden) |
Anerkanntes Publikationsorgan | Die Publikation muss in einem für das jeweilige Fachgebiet anerkannten Publikationsorgan erschienen sein. Hierfür dient als Kriterium, dass das Publikationsorgan in einer anerkannten Zitationsdatenbank des jeweiligen Fachgebiets, insbesondere SCI bzw. PubMed, oder in von wissenschaftlichen Fachgesellschaften veröffentlichten Aufstellungen anerkannter Publikationsorgane aufgeführt ist. |
Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext | Die Dissertation muss zusätzlich zur Publikation eine ausführliche Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext im Umfang von 15 bis 20 Seiten in deutscher oder englischer Sprache enthalten.
Die Einordnung in den wiss. Kontext soll einleitenden Charakter haben. Inhaltliche Überschneidungen mit dem Text der Publikation sind erlaubt. Auch in der Einordnung in den wiss. Kontext müssen Quellen ggf. zitiert werden. Falls Quellen verwendet werden, die nicht im Literaturverzeichnis der Publikation enthalten sind, muss an geeigneter Stelle ein separates Literaturverzeichnis für die Einordnung in den wiss. Kontext eingefügt werden. Was kann in der Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext stehen? Inhalt und Gestaltung der Einordnung in den wiss. Kontext ist Teil der wissenschaftlichen Eigenleistung der Doktorandin bzw. des Doktoranden. Konkrete Vorgaben der Promotionsordnung gibt es hierzu nicht. Die folgenden Hinweise zum Inhalt der Einordnung sind daher lediglich als Empfehlung gedacht: – Ausführliche Erläuterung der theoretischen Grundlagen, die einem fachfremden Mediziner helfen, die Fragestellung besser zu verstehen und die Ergebnisse der Arbeit besser zu beurteilen. – Zum Beispiel: Erläuterungen zum Patientenkollektiv, zur verwendeten Methode, zur statistischen Auswertung der Daten, zum Versuchsaufbau, usw., die in der Publikation keinen Platz hatten. – Ggf. ist seit Veröffentlichung der Doktorarbeit in einer Fachzeitschrift einige Zeit vergangen. In diesem Fall können Sie in der Einordnung in den wiss. Kontext den aktuellen Forschungsstand erläutern und beispielsweise auf neuere Publikationen zum Thema oder eine Weiterentwicklung der Forschungsfrage eingehen. – Vergleich mit anderen Arbeiten / Studien, ggf. Erläuterung von nationalen und internationalen Unterschieden oder Besonderheiten. – Die Publikation ist in der Regel das komprimierte Ergebnis eines vielschichtigen Forschungsprozesses. Beschreiben Sie ggf. in der Einordnung in den wiss. Kontext den Weg zum Ziel. |
Impact-Faktor | Der Impact-Faktor des Journals ist für die Annahme der Arbeit als Publikationsdissertation nicht relevant. Entscheidend ist, dass die Arbeit in einem anerkannten Publikationsorgan erschienen ist und ein Gutachterverfahren durchläuft. |
Eigenanteil der Doktorandin bzw. des Doktoranden | §10 RPromO: Falls in eine schriftliche Promotionsleistung wissenschaftliche Beiträge in Ko-Autorenschaft eingehen, ist eindeutig nachvollziehbar darzulegen, welcher Teil eines Beitrags von der Doktorandin oder dem Doktoranden stammt. Diese Urheberschaft ist vom Doktoranden sowie den Ko-Autoren schriftlich zu bestätigen. Formular „Bestätigung des Eigenanteils des Doktoranden“ oder „Confirmation of contribution to authorship“ Dieses Formular darf eingescannt und gefaxt werden; Originalunterschriften der Ko-Autoren sind nicht notwendig. |
Kennzeichnung der Publikation als Dissertationsleistung | Bei (Teil-)Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder in Buchform muss erklärt werden, dass es sich bei der Publikation um eine Promotionsleistung handelt. Formulierungsvorschlag: „The present work was performed in (partial) fulfillment of the requirements for obtaining the degree „Dr. med.“/ „Dr. med. dent.“ Dieser oder ein ähnlicher Satz kann auf dem Titelblatt der Publikation, in einer Fußnote oder in den Acknowledgements (oder an einer beliebigen anderen Stelle in der Publikation) stehen. |
Nennung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Unabhängig davon, wo die Arbeit durchgeführt wurde, muss die „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)“ auf der Publikation genannt werden (und nicht nur das Universitätsklinikum). Grundsätzlich muss bei englischsprachigen Publikationen der Universitätsname „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)“ verwendet werden. Universitätsklinikum Erlangen“ bzw. „Uniklinikum Erlangen“ und „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ werden wie ein Markenname behandelt und dementsprechend nicht ins Englische übersetzt. Die Übersetzung der offiziellen Bezeichnungen (Kliniken, selbstständige Abteilungen, Institute und interdisziplinäre Zentren) ins Englische wurde festgelegt und ist online hier einsehbar: https://www.uk-erlangen.de/en/about-us/all-institutions/ |
„Summa cum laude“ | Für die Benotung „summa cum laude“ muss die Arbeit in alleiniger Erstautorenschaft der Doktorandin bzw. des Doktoranden in einem anerkannten Publikationsorgan publiziert worden sein. |
Publikation ein Muss? | Eine Dissertation kann veröffentlicht werden, sie muss aber nicht veröffentlicht werden. Es existiert keine Pflicht zur Publikation. Die Doktorandin bzw. der Doktorand kann jederzeit auch eine Doktorarbeit in Monographieform im Promotionsbüro abgeben. |
Äußere Form der Publikationsdissertation | Sie müssen keine Seitenzahlen in die Originalpublikation bzw. den Sonderdruck einfügen bzw. die Seitennummerierung ändern. Der Sonderdruck des Verlags / Originalpublikation kann ohne Änderungen in der Formatierung in die Dissertationsschrift eingefügt werden. |
Die Gliederung der Publikationsdissertation auf Deutsch:
Die Dissertationsschrift in deutscher Sprache ist mit einem Inhaltsverzeichnis, einem deutschen Titel und einer ausführlichen deutschen Zusammenfassung zu versehen (RPromO §10, Abs. (5)).
Die von der Rahmenpromotionsordnung geforderte ausführliche deutsche Zusammenfassung ist im Falle einer auf Deutsch verfassten Publikationsdissertation bereits in der Publikation enthalten.
Eine auf Deutsch verfasste Dissertation muss von einer Zusammenfassung auf Englisch (= Abstract) begleitet sein (FPromO §10, Abs. (1)).
Das englische Abstract muss gegliedert sein (Objectives, Design & Methods, Observations & Results, Conclusions).
Falls es sich um eine auf Deutsch verfasste Publikationsdissertation handelt, muss zusätzlich eine Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext (15-20 Seiten) auf Deutsch oder Englisch beigefügt werden.
Gliederung der Publikationsdissertation auf Deutsch:
- Titelblatt
- Widmung (optional)
- Inhaltsverzeichnis
- Abstract (1-2 Seiten) auf Englisch
- Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext auf Deutsch oder Englisch (15 – 20 Seiten)
- Originalpublikationen / Sonderdrucke (auf Deutsch) inkl. Zusammenfassung, Einleitung, Literaturverzeichnis
- gegebenenfalls Anhänge (z. B. Abkürzungs-/Tabellenverzeichnis)
- gegebenenfalls Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen
- Danksagung
- Lebenslauf
Die Gliederung der Publikationsdissertation auf Englisch:
Die Dissertationsschrift in englischer Sprache ist mit einem Inhaltsverzeichnis, einem Titel und einer Zusammenfassung (= Abstract) jeweils in englischer Sprache zu versehen.
Die von der Rahmenpromotionsordnung geforderte englische Zusammenfassung ist im Falle einer auf Englisch verfassten Publikationsdissertation bereits in der Publikation enthalten (= Abstract). Das in der Publikation bereits enthaltene Abstract muss nicht gegliedert sein.
Zusätzlich ist der Dissertationsschrift eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher Sprache (1-2 Seiten) beizufügen, die auch eine Übersetzung des Titels ins Deutsche beinhalten muss (RPromO §10, Abs. (5)).
Die deutsche Zusammenfassung muss geglieder sein (Hintergrund und Ziele, Methoden, Ergebnisse und Beobachtungen, Schlussfolgerungen).
Falls es sich um eine auf Englisch verfasste Publikationsdissertation handelt, muss zusätzlich eine Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext (15-20 Seiten) auf Deutsch oder Englisch beigefügt werden.
Gliederung der Publikationsdissertation auf Englisch:
- Title page
- Dedication (optional, auf Deutsch oder Englisch)
- Table of content (auf Deutsch oder Englisch)
- Zusammenfassung (1-2 Seiten) auf Deutsch (die auch den ins Deutsche übersetzten Titel enthalten muss)
- 15 to 20 pages of German or English text which clarify the relevance of the article to the scientific field of research
- Original paper / offprint (Sonderdruck) in English incl. Abstract, Introduction, Reference list
- Attachement / appendix (list of abbreviations / list of tables etc.) if applicable
- List of publications if applicable
- Acknowledgement (auf Deutsch oder Englisch)
- Curriculum vitae (auf Deutsch oder Englisch)
Die Dissertationsschrift „Dr. rer. biol. hum.“
Eine Monographie ist eine Einzelschrift, die sich ausführlich mit der Darstellung einer wissenschaftlichen Fragestellung, bzw. eines Themas beschäftigt. In den Promotionsordnungen der Medizinischen Fakultät gibt es keine Vorgabe, wie viele Seiten eine Monographie umfassen muss.
Im Gegensatz zur kumulativen Dissertation wurde die Monographie (noch) nicht in einer anerkannten, wissenschaftlichen Fachzeitschrift veröffentlicht.
Die Dissertationsschrift ist in deutscher Sprache abzufassen und mit einem Inhaltsverzeichnis, einem deutschen Titel und einer ausführlichen, deutschen Zusammenfassung zu versehen (RPromO §10, Abs. (5)). Zudem muss sie von einer Zusammenfassung auf Englisch (= Abstract) begleitet sein (FPromO §10, Abs. (1)).
Abweichend hiervon kann nach §10(5) RPromO mit Zustimmung des Betreuers auch eine englischsprachige Dissertation eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine deutschsprachige Zusammenfassung und ein deutschsprachiger Titel aufzunehmen.
§10(2) der FPromO legt fest, dass anstelle der Dissertationsschrift auch eine Mehrzahl bereits in wissenschaftlichen Publikationsorganen publizierter oder zur Publikation angenommener wissenschaftlicher Arbeiten eingereicht werden kann (kumulative Dissertation).
Was bedeutet hier kumulativ? | Mindestens zwei bereits in anerkannten Publikationsorganen publizierte oder zur Publikation angenommene, inhaltlich verwandte, wissenschaftliche Arbeiten, bei denen die Doktorandin bzw. der Doktorand die Erst- oder Letztautorenschaft innehat. In der Regel handelt es sich bei den Publikationen um „Originalarbeiten“, „Forschungsartikel“, systematic oder scoping Reviews. Bei anderen Kategorien (u.a. Kurzmitteilung, technische Berichte, o.ä.) sollte vor Einreichung der Promotionsausschuss eingebunden werden, um die Akzeptanz solcher Publikationen sicherzustellen. |
Doktorandin bzw. Doktorand als Erstautor | Mindestens zwei Publikationen müssen von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden in Erst- oder Letztautorenschaft verantwortet werden. |
Anerkanntes Publikationsorgan | Die Publikationen müssen in für das jeweilige Fachgebiet anerkannten Publikationsorganen erschienen sein. Hierfür dient als Kriterium, dass das jeweilige Publikationsorgan in einer anerkannten Zitationsdatenbank des jeweiligen Fachgebiets, insbesondere SCI, SSCI, A&HCI bzw. PubMed, oder in von wissenschaftlichen Fachgesellschaften veröffentlichten Aufstellungen anerkannter Publikationsorgane aufgeführt ist. Im Zweifelsfall sollte vor Einreichung Klärung durch den Promotionsausschuss eingeholt werden. |
Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext | Die Dissertation muss nach §10(3) FPromO zusätzlich zur Publikation eine ausführliche Einleitung mit einer Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext und einer Darlegung des thematischen Zusammenhangs der publizierten Schriften im Umfang von 10 bis 25 Seiten auf Deutsch umfassen. Zum Umfang 10-25 Seiten tragen folgende Abschnitte nicht bei: Titelblatt, Widmung, Zusammenfassungen (deutsch und englisch), Verzeichnisse, Referenzen, Liste der Publikationen / Konferenzbeiträge, Danksagung, Lebenslauf, Eidesstattliche Erklärung. |
Weitere Anforderungen an die Dissertationsschrift | Neben den Originalpublikationen und der Einordnung in den fachwissenschaftlichen Kontext ist auch die kumulativen Dissertationsschrift in deutscher Sprache mit einem Inhaltsverzeichnis, einem deutschen Titel und einer ausführlichen, deutschen Zusammenfassung zu versehen (RPromO §10, Abs. (5)). Eine auf Deutsch verfasste Dissertation muss von einer Zusammenfassung auf Englisch (= Abstract) begleitet sein (FPromO §10, Abs. (1)). Falls nach §10(5) RPromO mit Zustimmung des Betreuers eine englischsprachige Dissertation eingereicht wird, ist zusätzlich eine deutschsprachige Zusammenfassung und ein deutschsprachiger Titel aufzunehmen. |
„Zur Publikation angenommen“ | Die Publikationen müssen – sofern sie noch nicht veröffentlicht sind – nachweislich zur Publikation angenommen worden sein. Der Nachweis der Annahme der Publikationen muss durch eine schriftliche Bestätigung des Verlags geführt werden. Der „Letter of Acceptance“ muss den Promotionsunterlagen beigefügt werden (schriftliche Bestätigung des Journals per Mail wird akzeptiert). Eingereichte Manuskripte dürfen nicht in die kumulative Dissertationsschrift aufgenommen werden. Als Übergangsfrist werden eingereichte Manuskripte bis 30.9.2023 im Anhang einer kumulativen Dissertationsschrift geduldet. |
Impact-Faktor | Der Impact-Faktor der Journale ist für die Berücksichtigungsfähigkeit der Publikationen für die kumulative Dissertation nicht relevant. Entscheidend ist, dass die Arbeiten in anerkannten Publikationsorganen erschienen sind. |
Eigenanteil der Doktorandin bzw. des Doktoranden | §10 RPromO: Falls in eine schriftliche Promotionsleistung wissenschaftliche Beiträge in Ko-Autorenschaft eingehen, d.h. neben der Doktorandin oder dem Doktoranden weitere Ko-Autoren beigetragen haben, ist eindeutig nachvollziehbar darzulegen, welcher Teil eines Beitrags von der Doktorandin oder dem Doktoranden stammt. Diese Urheberschaft ist von dem Doktoranden bzw. der Doktorandin sowie den weiteren Autoren per Unterschrift im Formular „Bestätigung des Eigenanteils des Doktoranden“ oder „Confirmation of contribution to authorship“ zu bestätigen. Die Unterschriften der Ko-Autoren dürfen als Scan/Fax und auch einzeln vorliegen, allerdings muss der Erstbetreuer oder die Erstbetreuerin auf jedem Blatt mit seiner/ihrer Originalunterschrift unterschreiben. |
Kennzeichnung der Publikation als Dissertationsleistung | Bei (Teil-)Veröffentlichung in einer Zeitschrift oder in Buchform muss erklärt werden, dass es sich bei der Publikation um eine Promotionsleistung handelt. Formulierungsvorschlag: „The present work was performed in (partial) fulfillment of the requirements for obtaining the degree „Dr. rer. biol. hum.“ at the Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU).“ Dieser oder ein ähnlicher Satz kann auf dem Titelblatt der Publikation, in einer Fußnote oder in den Acknowledgements (oder an einer beliebigen anderen Stelle in der Publikation) stehen. |
Nennung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Unabhängig davon, wo die Arbeit durchgeführt wurde, muss die „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)“ auf der Publikation genannt werden (und nicht nur das Universitätsklinikum). Grundsätzlich muss bei englischsprachigen Publikationen der Universitätsname „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)“ verwendet werden. Universitätsklinikum Erlangen“ bzw. „Uniklinikum Erlangen“ und „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg“ werden wie ein Markenname behandelt und dementsprechend nicht ins Englische übersetzt. Die Übersetzung der offiziellen Bezeichnungen (Kliniken, selbstständige Abteilungen, Institute und interdisziplinäre Zentren) ins Englische wurde festgelegt und ist online hier einsehbar: https://www.uk-erlangen.de/en/about-us/all-institutions/ |
Mehrfachverwendung von Publikationen | Publikationen werden bei mehrfacher Verwendung in kumulativen Dissertationen unterschiedlicher Personen in der Regel nur bei der ersteinreichenden Person bei der Feststellung der quantitativen Erfüllung der publikatorischen Mindestanforderungen berücksichtigt; dies schließt nicht aus, dass dieselbe Publikation in kumulative Dissertationen unterschiedlicher Personen eingebracht werden kann, sofern dies inhaltlich sinnvoll ist. |
Promovierendenberatung
Prof. Heinricht Sticht, Tel. 09131 85 24614, heinrich.sticht@fau.de
Prof. William Sterlacci (für MCO), Tel. 0921 400 4624, william.sterlacci@klinikum-bayreuth.de
Prof. Lina Gölz, Tel. 09131 85 33643, lina.goelz@uk-erlangen.de
Dr. Jana Haag, Tel. 09131 85 34032 oder 47788, jana.haag@uk-erlangen.de
Prof. Christoph Bert, Tel. 09131 85 44213, christoph.bert@uk-erlangen.de
Dr. Simone Reiprich, Tel. 09131 85 43650 oder 24687, simone.reiprich@uk-erlangen.de
Dr. Marc Stemmler, Tel. 09131 85 29101, marc.stemmler@fau.de