Prüfungen nach der alten Approbationsordnung
Prüfungen nach der alten Approbationsordnung
Neben den Prüfungen zu den Lehrveranstaltungen (sogenannte Scheinprüfungen) finden nach dem 2., 5. und 10. Semester auch staatliche Prüfungen statt, bei denen das erlangte Wissen erneut geprüft wird. Diese Prüfungen müssen abgelegt werden, um in den nächsten Abschnitt des Studiums zu gelangen. Eine Übersicht dieser Prüfungen und die dazugehörigen Prüfungsinhalte können Sie hier einsehen.
Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung oder auch „Vorphysikum“ genannt findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, frühestens nach dem 2. Fachsemester, statt.
Sie umfasst folgende Fächer:
- Physik
- Chemie
- Zoologie oder Biologie
Das Vorphysikum findet in der Regel an drei aufeinander-folgenden Wochentagen statt.
Die Zahnärztliche Vorprüfung, das „Physikum“ findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, frühestens nach dem 5. Fachsemester, statt.
Es müssen mündliche sowie praktische Prüfungen in den Fächern:
- Anatomie
- Physiologie
- Physiologische Chemie
- Zahnersatzkunde
abgelegt werden.
Die Zahnärztliche Prüfung findet im Anschluss an das 10. Semester statt und muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten beendet sein.
Sie ist die letzte Prüfung, um sich nach dem Studium endlich die Berufsbezeichnung „Zahnarzt/Zahnärztin“ tragen zu können.
Prüfungsinhalt
Mündliche Prüfungen in den Fächer/Fächergruppen:
- Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie
- Pharmakologie
- Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge
Innere Medizin - Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Chirurgie (besteht aus mehreren Teilprüfungen: Teil 1: Allgemeine Chirurgie, Teil 2: Chirurgie des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs, Teil 3: Radiologie)
sowie mündliche und praktische Prüfungen in:
- Zahnerhaltungskunde (Teil1: Kariologie und Endodontologie, Teil 2: Parodontologie und Teil 3: Kinderzahnheilkunde)
- Zahnersatzkunde
- Kieferorthopädie