Ablauf des Promotionsverfahrens

Ablauf der Promotion (Dr. med. / Dr. med. dent.) in Stichpunkten:

  1. 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztliche Vorprüfung wurde bestanden
  2. Suche nach dem Thema und Vorgespräch mit dem Betreuer
    Es wird empfohlen, bereits zu diesem Zeitpunkt die Doktoranden-Betreuungsvereinbarung zu unterzeichnen.
  3. Literaturstudium
    Die wichtigsten Publikationen zum Thema der Dissertation sollten vor Beginn der Arbeit gelesen werden
  4. Planung und Durchführung der Promotionsarbeit
    Erhebung der Daten
  5. Durchführung der Promotionsarbeit
    Auswertung der Daten und Verfassen der Dissertationsschrift, Vorlage einer korrekturfähigen Version beim Betreuer
  6. Ggf. Publikation der Arbeit in einer Fachzeitschrift
    Bitte Vorgaben zur Publikationsdissertation beachten!
    Die Doktorarbeit kann publiziert werden, sie muss aber nicht publiziert werden (Ausnahme: Voraussetzung für die Benotung „summa cum laude“ ist die Publikation mit alleiniger Erstautorenschaft).
  7. 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung / Zahnärztliche Prüfung (schriftlicher Teil)
    wird bestanden
  8. Praktisches Jahr (Humanmedizin)
  9. 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung / Zahnärztliche Prüfung (mündlich-praktischer Teil)
    wird bestanden
  10. Registrierung in der Promovierendendatenbank der Universität
    www.docdaten.fau.de
    Hinweise zur Online-Registrierung
  11. Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren
    Link zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird nach der Registrierung in docDaten automatisch per Mail zugeschickt.
    Checkliste Zulassung: Welche Unterlagen müssen sonst noch im Promotionsbüro abgegeben werden.
  12. Zulassung zum Promotionsverfahren und Aktivierung in docDaten
    Nachdem der Antrag auf Zulassung im Promotionsbüro abgegeben wurde, wird der Doktorand in docDaten aktiviert (nach ca. 4 Wochen).
    Nach der Aktivierung kann der Doktorand sich jederzeit in docDaten einloggen (dazu werden IdM-Zugangsdaten benötigt) und den Stand des Verfahrens verfolgen.
  13. Dissertationsschrift wird fertiggestellt und vom Betreuer korrekturgelesen (falls nicht schon geschehen siehe Punkt 5.)
  14. ggf. Veröffentlichung der Dissertationsschrift (falls nicht schon geschehen siehe Punkt 6.)
    Informationen zur „Publikationsdissertation“ auf dieser Webseite unter „Informationen für Promovierende“
  15. Abgabe der Dissertationsschrift im Promotionsbüro und gleichzeitig Antrag auf Eröffnung des Verfahrens
    Zusammen mit der fertigen Doktorarbeit/Publikationsdissertation muss der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro abgegeben werden. Das Formular „Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens“ kann nach der Zulassung zum Promotionsverfahren in docDaten heruntergeladen werden.
  16. Eröffnung des Promotionsverfahrens
    Checkliste Eröffnung: Welche Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung im Promotionsbüro Medizin abgegeben werden.
  17. Erstellen der Gutachten
    Der Promotionsausschuss bestellt zwei Gutachter für die Dissertation. Für das Erstellen der Gutachten haben die Gutachter 3 Monate lang Zeit. Falls beide Gutachter die Benotung „summa cum laude“ vorschlagen, werden zwei weitere Gutachter bestellt.
  18. Promotionsausschuss entscheidet anhand der Gutachten über Annahme oder Ablehnung der Dissertation und setzt die Note für die schriftliche Arbeit fest
    Der Promotionsausschuss tagt i.d.R. alle vier Wochen.
  19. Promotionsausschuss setzt die Prüfungskommission ein
  20. Promovend wird zur mündlichen Prüfung zugelassen
    Der Promovend erhält eine Einladung zur mündlichen Prüfung mit der Aufforderung, die Prüfungstermine mit den drei Prüfern zu vereinbaren (anderer Ablauf bei s.c.l.).
  21. Mündliche Promotionsprüfung
    Die mündliche Prüfung bezieht sich auf das Thema der Dissertation sowie auf die Beziehungen, die dieses zu Fragestellungen in anderen, insbesondere verwandten Fachgebieten in Theorie und Praxis hat (§12 FPromO)
  22. Gesamtnote wird errechnet
    Die Gesamtnote wird errechnet anhand der Vorgaben der FPromO §14, Abs. 3
  23. Abgabe der Dissertationsschrift in der Universitätsbibliothek
    In §15 der Rahmenpromotionsordnung der Universität wird festgelegt, wie viele Exemplare der Dissertationsschrift in welcher Form bei der Universitätsbibliothek abgegeben werden müssen. Die Pflichtexemplare müssen innerhalb eines Jahres nach dem Tag der bestandenen mündlichen Prüfung in der Universitätsbibliothek abgeliefert werden.
  24. Die Universitätsbibliothek sendet eine Abgabebestätigung an das Promotionsbüro
  25. Promotionsurkunde
    Die Promotionsurkunde wird per Post (Einschreiben) zugestellt (ca. 4 Wochen nach Abgabebestätigung der UB). Mit Erhalt der Urkunde darf der Titel offiziell geführt werden. Die Promotionsurkunde wird in deutscher Sprache abgefasst, auf Antrag wird eine autorisierte Übersetzung der Promotionsurkunde ins Englische oder Lateinische erstellt.
  26. Promotionsfeier
    Einmal im Jahr findet die Promotionsfeier statt. Dabei wird durch die Überreichung einer Festurkunde die Promotion, die bereits stattgefunden hat, feierlich bekräftigt.

Das gesamte Promotionsverfahren von der Zulassung bis zum Erhalt der Promotionsurkunde dauert derzeit 6-10 Monate (s.c.l.-Verfahren dauern aufgrund zusätzlicher Verfahrensschritte erheblich länger!)
Von telefonischen Rückfragen zum Stand des Promotionsverfahrens bitten wir Abstand zu nehmen. Bitte verfolgen Sie den Fortgang des Verfahrens in docDaten. Danke schön!